(Foto u. Video: Hermann Kollinger)

Termine zum Leistungstest der FF Liebenau: 08. März 2016 um 20 Uhr bzw. 12. März 2016 um 20 Uhr

Die bisherige ärztliche Atemschutz-Untersuchung diente der Feststellung der körperlichen Gesundheit für das Tragen von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten (schwerem Atemschutz) bei der Feuerwehr. Der nunmehrige Atemschutzleistungstest (ASLT) dient der Feststellung der körperlichen Eignung der Atemschutzgeräteträger. Ziel ist die Feststellung der Leistungsfähigkeit (Kraft, Ausdauer, Motorik, Koordinationsvermögen unter Belastung etc.) sowie eine Selbstreflexion der eigenen Fitness anhand vorgegebener Belastungsübungen. Durch den Leistungstest und das Heranführen an die persönlichen Leistungsgrenzen soll das Bewusstsein der Feuerwehrmitglieder für körperliche Fitness im Feuerwehrdienst gestärkt werden.

Neben der gesundheitlichen Eignung ist der positiv absolvierte Atemschutz-Leistungstest eine wesentliche Voraussetzung für das Tragen von „schwerem“ Atemschutz. Es handelt sich dabei um einen genormten und wissenschaftlich evaluierten Mindeststandard-Leistungstest für Atemschutzgeräteträger in kompletter persönlicher Schutzausrüstung über 5 Stationen. Der Test dient der Einschätzung der Leistungsfähigkeit eines Atemschutzgeräteträgers. Ausgearbeitet wurde dieser Test in Finnland, darum auch „Finnentest“. Die Anforderungen sind für Frauen und Männer gleich.

Ablauf
Bei Neueinsteigern ist der ASLT erst nach Bestätigung der gesundheitlichen Eignung (ärztliche Untersuchung) aber - nach Möglichkeit - vor dem Atemschutzlehrgang durchzuführen. Die AS-Ausbildung startet somit mit der Absolvierung des Leistungstests in der Feuerwehr. In der Folge ist der ASLT jährlich mit einer Zeittoleranz von 3 Monaten zu absolvieren und kann auch eine, der zwei grundsätzlich notwendigen Atemschutzübungen pro Jahr ersetzen.

Die Vorteile

  • Dem Feuerwehrkommandant ist eine realitätsnahe Einschätzung der Leistungsfähigkeit der jeweiligen AS-Geräteträger möglich.
  • Jeder AS-Geräteträger kommt mit überprüfter Leistungsfähigkeit  zum AS-Geräteeinsatz.
  • Die Feststellung der gesundheitlichen Eignung (ärztliche Untersuchung) erfolgt im Normalfall nur mehr alle fünf Jahre bis zum 40. Lebensjahr. Ab 40 steigt das Risiko von Herz-Kreislaufbeschwerden lt. Statistik enorm und daher wird das Intervall auf 3 Jahre verkürzt. Da die Statistik mit ab dem 50. Lebensjahr nochmals springt, wird hier auf jährlich verkürzt.
  • Der AS-Geräteträger bekommt eine gute Selbsteinschätzung seines Befinden und ist somit in der Einsatzsituation sicherer.

 

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